Details
Anwendung:
Kennzeichnung von Bereichen in Freigewässern zum Baden und in Schwimmbädern, die einen Bereich zum Wasserspringen freigegeben haben.
Eine ausreichende Wassertiefe zum höchstmöglichen Standplatz vom Sprungturm ist vorhanden, wie z.B. 10 m Sprunghöhe zu mindestens 5 m Wassertiefe.
Verhalten:
Innerhalb dieses Bereichs ist das Wasserspringen ohne Gefährdung von Dritten erlaubt. Ein Hineinschwimmen in diesen Bereich ist nicht erwünscht.
Anbringung:
In Augenhöhe an (möglichen) Zugängen zum Schwimm- oder Sprungbecken bzw. zum Bereich des Freigewässers, gut sichtbar und dauerhaft erkennbar.
Zeichengröße:
In Betriebsanweisungen: idealisierte Mindestseitenlänge 10 mm
Auf Anlagen und Geräten: idealisierte Mindestseitenlänge 25 mm
Maximale Erkennungsweiten:
bis 0,5 m idealisierte Mindestseitenlänge 25 mm
bis 1 m idealisierte Mindestseitenlänge 50 mm
bis 3 m idealisierte Mindestseitenlänge 100 mm
bis 6 m idealisierte Mindestseitenlänge 200 mm
bis 9 m idealisierte Mindestseitenlänge 300 mm
Farben:
Gelb Kennfarbe DIN 5381 - Gelb bzw. RAL 1003 - Signalgelb
Schwarz Kennfarbe DIN 5381 - Schwarz bzw. RAL 9004 - Signalschwarz
Geltungsbereich:
-