Details
Definition:
Ein Warnzeichen ist ein Sicherheitszeichen, das vor einem Risiko oder einer Gefahr warnt.
Anwendungsbereich:
Das Zeichen warnt vor schwebenden Lasten in Arbeitsstätten mit Hebezeugbetrieb (z.B. durch Krananlagen unter der Decke von Hallen).
Anbringung:
Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem, dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist.
Mindestabmessungen, Erkennungsweite:
Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss.
Farben:
Sicherheitsfarbe Gelb: Kennfarbe DIN 5381 „Gelb“ bzw. RAL 1003 „Signalgelb“
Sicherheitsfarbe Schwarz: Kennfarbe DIN 5381 „Schwarz“ bzw. RAL 9004 „Signalschwarz“
Geometrische Form:
Warnzeichen: dreieckig, 60°-Neigung, Spitze nach oben
Geltungsbereich:
national