Details
Anwendung:
Kennzeichnung von Arbeitsplätzen oder von Verkehrswegen über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann.
Verhalten:
Die entsprechend gekennzeichneten Bereiche dürfen nur mit einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz oder dem Ertrinken betreten werden.
Unübersichtliche Arbeitsplätze müssen durch Sicherungsposten, die sich außerhalb der Gefahrenbereichs befinden, aufhalten. (ALLEINARBEIT VERMEIDEN!)
Anbringung:
In Augenhöhe, gut sichtbar und dauerhaft erkennbar.
Zeichengröße:
In Betriebsanweisungen idealisierte Mindestseitenlänge 10 mm
Auf Anlagen und Geräten idealisierte Mindestseitenlänge 25 mm
Maximale Erkennungsweiten:
bis 0,5 Meter idealisierte Mindestseitenlänge 25 mm
bis 1 Meter idealisierte Mindestseitenlänge 50 mm
bis 3 Meter idealisierte Mindestseitenlänge 100 mm
bis 6 Meter idealisierte Mindestseitenlänge 200 mm
bis 9 Meter idealisierte Mindestseitenlänge 300 mm
Nach deutschen Normenanhang der DIN 4844-1:2005 ist Z = 40. Im praktischen Gebrauch entspricht die idealisierte Mindestseitenlänge mit Lichtkante (d) gleich der idealisierten Mindestseitenlänge ohne Lichtkante ds innerhalb einer Toleranz von 5 %.
Farben:
Gelb Kennfarbe DIN 5381 - Gelb bzw. RAL 1003 - Signalgelb
Schwarz Kennfarbe DIN 5381 - Schwarz bzw. RAL 9004 - Signalschwarz
Gültigkeitsbereich:
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Bezeichnung nach EG-Richtlinie:
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Vergleichbare Zeichen anderer Länder:
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