Details
Anwendung:
Kennzeichnung von Nichtschwimmerbereichen in Schwimmbädern (Hallen-, Frei- und Strandbädern). Die Wassertiefe darf 1,35 m nicht überschreiten.
Verhalten:
Nicht ins Wasser springen, die Wassertiefe ist nicht ausreichend. Der gekennzeichnete Bereich ist für Nichtschwimmer geeignet.
Anbringung:
In Augenhöhe oder auf dem Fußboden an (möglichen) Zugängen zum Schwimmbecken im Nichtschwimmerbereich, gut sichtbar und dauerhaft erkennbar.
Zeichengröße:
In Betriebsanweisungen: idealisierte Mindestseitenlänge 10 mm
Auf Anlagen und Geräten: idealisierte Mindestseitenlänge 25 mm
Maximale Erkennungsweiten:
bis 0,5 m idealisierte Mindestseitenlänge 25 mm
bis 1 m idealisierte Mindestseitenlänge 50 mm
bis 3 m idealisierte Mindestseitenlänge 100 mm
bis 6 m idealisierte Mindestseitenlänge 200 mm
bis 9 m idealisierte Mindestseitenlänge 300 mm
Farben:
Gelb Kennfarbe DIN 5381 - Gelb bzw. RAL 1003 - Signalgelb
Schwarz Kennfarbe DIN 5381 - Schwarz bzw. RAL 9004 - Signalschwarz
Geltungsbereich:
-
Vergleichbare Zeichen anderer Länder:
-