Details
Anwendung:
Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen, die in den Arbeitsräumen gelagert oder verarbeitet werden.
Alle Kisten, Kartons und Behälter, in denen Sprengstoffe verpackt sind, müssen ein Gefahrensymbol „explosionsfähig“ („E“ nach der Gefahrstoffverordnung oder Kennzeichnung der Gruppe 1 nach der GGVSEB/ADR+RID bzw. GGVSee/IMO) sowie Angaben über die Art des Sprengstoffs, ein Zulassungszeichen und eine Herstellerangabe aufweisen.
Verhalten:
Keine Arbeiten ausführen, die als Zündquellen dienen können.
Anbringung:
Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem, dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse am Zugang zum Gefahrbereich angebracht werden. Besonders in lang gestreckten Räumen (z.B. Fluren) sollen Rettungs- bzw. Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein (z.B. Winkelschilder).
Zeichengröße:
Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss.
Farben:
Gelb: Kennfarbe DIN 5381 - Gelb bzw. RAL 1003 - Signalgelb
Schwarz: Kennfarbe DIN 5381 - Schwarz bzw. RAL 9004 - Signalschwarz
Gültigkeitsbereich:
Deutschland: DIN ISO 23601:2010, DIN EN ISO 7010:2012-10
International: ISO 7010:2011