Details
Anwendung:
Kennzeichnung einer Treppe, an der ein behindertengerechter Aufzug fahren kann.
Verhalten:
In diesem Bereich darf die Treppe nur mit erhöhter Aufmerksamkeit betreten werden.
Anbringung:
In Augenhöhe an allen Zugängen, gut sichtbar und dauerhaft erkennbar.
Zeichengröße:
In Betriebsanweisungen idealisierte Mindestseitenlänge 10 mm
Auf Anlagen und Geräten idealisierte Mindestseitenlänge 25 mm
Maximale Erkennungsweiten:
bis 0,5 Meter idealisierte Mindestseitenlänge 25 mm
bis 1 Meter idealisierte Mindestseitenlänge 50 mm
bis 3 Meter idealisierte Mindestseitenlänge 100 mm
bis 6 Meter idealisierte Mindestseitenlänge 200 mm
bis 9 Meter idealisierte Mindestseitenlänge 300 mm
Nach deutschen Normenanhang der DIN 4844-1:2005 ist Z = 40. Im praktischen Gebrauch entspricht die idealisierte Mindestseitenlänge mit Lichtkante (d) gleich der idealisierten Mindestseitenlänge ohne Lichtkante ds innerhalb einer Toleranz von 5 %.
Farben:
Gelb: Kennfarbe DIN 5381 - Gelb bzw. RAL 1003 - Signalgelb
Schwarz: Kennfarbe DIN 5381 - Schwarz bzw. RAL 9004 - Signalschwarz
Gültigkeitsbereich:
-
Bezeichnung nach EG-Richtlinie: