Details
Definition:
Gebotszeichen sind Sicherheitszeichen, die ein bestimmtes Verhalten vorschreiben.
Anwendungsbereich:
Gebotszeichen weist daraufhin, dass Schränke und Einrichtungen, die gefährliche Stoffe oder Geräte enthalten, verschlossen sein müssen.
Anbringung:
Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem, dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist.
Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse, am Zugang zum Gefahrenbereich angebracht werden.
Mindestabmessungen, Erkennungsweite:
Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss.
Farben:
Sicherheitsfarbe Blau: Kennfarbe DIN 5381 Blau bzw. RAL 5005 Signalblau
Sicherheitsfarbe Weiß: Kennfarbe DIN 5381 Weiß bzw. RAL 9003 Signalweiß
Geometrische Form:
Gebotszeichen: rund
Geltungsbereich:
national