Details
Gebotszeichen ist anzuwenden bei folgenden Gefahrensituationen: Sturz in eine Flüssigkeit, Sturz in eine Flüssigkeit in bewegungsunfähigem Zustand oder Ohnmacht, hervorgerufen durch ein vorhergehendes Ereignis oder einen Unfall, Bewegungsunfähigkeit nach dem Sturz in die Flüssigkeit, hervorgerufen durch Schock, Kreislaufversagen oder Ohnmacht bzw. durch Eigenschaften der Flüssigkeit, Bewegungsunfähigkeit oder Ohnmacht durch Erschöpfung bei entsprechend langer Verweildauer in der Flüssigkeit oder durch Unterkühlung.
Zusatzinformation
Material | Kunststoff |
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