Details
Anwendung:
Die Kennzeichnung erfolgt zu einem Telefon, das alle notwendigen Berechtigungen besitzt, um eine Verbindung zu einer ständig besetzten Rettungszentrale herzustellen (auch über Amt den Notruf -112).
Verhalten:
Im Notfall (z.B. Brand, Unfall usw.) darf das Telefon bzw. die Alarmierungseinrichtung benutzt werden.
Es ist zu empfehlen, dass ein Alarmplan mit Verhaltensregeln und wichtigen Telefonnummern über dem Telefon angebracht wird.
Folgende Angaben sollten der Notruf-/ Rettungsleitstelle übermittelt werden:
- WER meldet?
- WAS ist passiert?
- WIE viele sind betroffen/verletzt?
- WO ist etwas passiert?
- Warten auf Rückfragen!
Anbringung:
Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem, dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist.
Mindestabmessungen, Erkennungsweite:
Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss.
Farben:
Sicherheitsfarbe Weiß: Kennfarbe DIN 5381 „Weiß“ bzw. RAL 9003 „Signalweiß“
Sicherheitsfarbe Grün: Kennfarbe DIN 5381 „Grün“ bzw. RAL 6032 „Signalgrün“
Geometrische Form:
Rettungszeichen: viereckig (Quadrat, Rechteck)
Geltungsbereich:
national