Details
Anwendung:
Befinden sich in Versandstücken entzündliche Gase, die nach der GGVSee in die Klasse 2.2 fallen (z.B. Kohlensäure), so sind diese zu kennzeichnen.
Güterarten und ihre gefährlichen Eigenschaften:
Einatmen der Gase hat narkotische Wirkungen und andere Gesundheitsgefährdungen zur Folge. Bei Berührung mit verflüssigtem Gas besteht Erfrierungsgefahr.
Eine Kennzeichnung mit dem Gefahrzettel ist notwendig, wenn das Versandstück als Luftfracht transportiert wird.
Verhalten:
Behälter gegen Umfallen und Herabfallen sichern sowie vor Erwärmung, Stoß und Schlag schützen. Von Funken, Flammen und sonstigen Zündquellen entfernt halten. Nicht rauchen.
Im Schadensfall:
Gas nicht einatmen.
Bei Gasaustritt Laderaum bzw. Gefahrenzone schnellstens verlassen und Vorgesetzten verständigen.
Anbringung:
Auf Versandstücke, gut sichtbar und dauerhaft erkennbar.
Der Gefahrzettel muß der Form eines auf die Spitze gestellten Quadrates entsprechen.
Cargo Imp Code: RNG oder RCL.
Zeichengröße:
Der Gefahrzettel muß eine Seitenlänge von 0,1 Meter (100 mm) haben.
[Entspricht einer minimalen Gefahrzettelhöhe von 14,14 cm.]
Farben:
Weiß Kennfarbe DIN 5381 - Weiß bzw. RAL 9003 - Signalweiß
Grün Kennfarbe DIN 5381 - Grün bzw. RAL 6032 - Signalgrün
Schwarz Kennfarbe DIN 5381 - Schwarz bzw. RAL 9004 - Signalschwarz
Gültigkeitsbereich:
International.
Vergleichbare Zeichen anderer Länder:
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