Details
Der Atemschutz ist zu benutzen, wenn Gefährdungen des menschlichen Organismus, die über die Atemwege wirksam werden, durch Sauerstoffmangel oder durch Schadstoffe der Umgebungsatmosphäre hervorgerufen werden. Vor der Auswahl hat der Unternehmer nach § 2 PSA-Benutzungsverordnung die von ihm vorgesehenen Atemschutzgeräte zu bewerten, um festzustellen, ob sie Schutz gegenüber den abzuwehrenden Gefahren bieten, ohne selbst eine größere Gefahr mit sich zu bringen, für die am Arbeitsplatz vorliegenden Bedingungen geeignet sind, z.B. beengte Raumverhältnisse, klimatische Verhältnisse, Zusammenwirken mit anderen persönlichen Schutzausrüstungen, den ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Erfordernissen der Versicherten genügen.
Zusatzinformation
Material | Kunststoff |
---|