Details
Anwendung:
Kennzeichnung von Lastenaufzügen.
Verhalten:
Der Aufzug darf nur zum Befördern von Lasten benutzt werden.
Eine zusätzliche Beförderung von Personen darf nur durchgeführt werden, wenn:
- der Aufzug für die Personenbeförderung zugelassen und
- die allgemeinen Regeln für den gemeinsamen Transport von Personen und Beförderungsgut eingehalten werden.
Beförderung von Lasten in Aufzügen (TRA 007 Punkt 2.2-2.2.3):
- Fahrkorb gleichmäßig belastet,
- Lasten gegen Verschieben sichern,
- Sicherheitsabstand zu allen Kanten des Fahrkorbbodens mindestens 0,1 Meter,
- Bedienpersonal muß sich im Bereich der Steuereinrichtung befinden.
Bei der Ein- und Ausfahrt von Lasten dürfen sich keine Personen im Fahrkorb aufhalten!
Anbringung:
In Augenhöhe oder auf Hinweisschildern, gut sichtbar und dauerhaft erkennbar.
Zeichengröße:
Bei Erkennungsweiten (nach DIN 825) von
bis 10 Meter Seitenlänge 100 mm x 100 mm
bis 15 Meter Seitenlänge 148 mm x 148 mm
bis 20 Meter Seitenlänge 200 mm x 200 mm
Farben:
Weiß Kennfarbe DIN 5381 - Weiß bzw. RAL 9003 - Signalweiß
Schwarz Kennfarbe DIN 5381 - Schwarz bzw. RAL 9004 - Signalschwarz