Details
Anwendung:
Mit diesen Zeichen können Einrichtungen für gehbehinderte Personen gekennzeichnet werden.
Verhalten:
Die so gekennzeichneten Bereiche sollen vorzugsweise von behinderten Personen genutzt werden.
Anbringung:
In Augenhöhe, gut sichtbar und dauerhaft erkennbar.
Zeichengröße:
In Betriebsanweisungen Mindestdurchmesser 10 mm
Auf Anlagen und Geräten Mindestdurchmesser 25 mm
Erkennungsweiten (h = l/Z):
bis 0,5 m Mindestdurchmesser 12,5 mm
bis 1 m Mindestdurchmesser 25 mm
bis 2 m Mindestdurchmesser 50 mm
bis 4 m Mindestdurchmesser 100 mm
bis 8 m Mindestdurchmesser 200 mm
bis 12 m Mindestdurchmesser 300 mm
l Erkennungsweite (Entfernung zum Zeichen)
h Höhe des Zeichens (entspricht ds Durchmesser)
Z Distanzfaktor (1/tan {alpha}), Z = 100
Nach deutschem Normenanhang der DIN 4844-1:2005 ist Z = 40.
Farben:
Weiß Kennfarbe DIN 5381 - Weiß bzw. RAL 9003 - Signalweiß
Blau Kennfarbe DIN 5381 - Blau bzw. RAL 5005 - Signalblau
Gültigkeitsbereich:
Deutschland
Europäische Union
Vergleichbare Zeichen anderer Länder:
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