Details
Anwendung:
Befinden sich in Versandstücken entzündliche Gase, die nach der ADR in die Klasse 3 fallen (z.B. Benzin, Diesel, Farben, Lacke, Verdünner), so sind diese zu kennzeichnen.
Güterarten und ihre gefährlichen Eigenschaften:
Die flüssigen Stoffe geben entzündbare Dämpfe ab, die besonders in einem geschlossenen Raum mit Luft explosionsfähige Gemische bilden können. Werden solche Dämpfe entzündet, können die Flammen auf die Gefäße, aus denen bei einer Leckage entzündbare Flüssigkeiten ausgetreten sind, zurückschlagen.
Das Einatmen der Dämpfe kann gesundheitsschädigend sein.
Eine Kennzeichnung mit dem Gefahrzettel ist notwendig, wenn das Versandstück im öffentlichen Straßenverkehr transportiert wird.
siehe ADR (Kap. 2.2.3)
Verhalten:
Von allen Wärmequellen, von Funken, Flammen und sonstigen Zündquellen entfernt halten. Nicht rauchen. Feuerschutzmaßnahmen auch bei leeren, ungereinigten Behältern erforderlich.
Im Schadensfall:
Dämpfe nicht einatmen. Berührung mit Haut und Augen vermeiden. Getränkte Kleidung schnellstens ausziehen. Laderäume, in denen gefährliche Dampf/Luft-Gemische vorhanden sein können, verlassen und Vorgesetzten verständigen.
Anbringung:
Auf Versandstücken, gut sichtbar und dauerhaft erkennbar.
Der Gefahrzettel muss der Form eines auf die Spitze gestellten Quadrates entsprechen.
Zeichengröße:
Der Gefahrzettel muss eine Seitenlänge von 0,1 Meter (100 mm) haben.
[Entspricht einer minimalen Gefahrzettelhöhe von 14,14 cm.]
Farben:
Rot Kennfarbe DIN 5381 - Rot bzw. RAL 3001 - Signalrot
Schwarz Kennfarbe DIN 5381 - Schwarz bzw. RAL 9004 - Signalschwarz
Gültigkeitsbereich:
Europa (ADR).
Vergleichbare Zeichen anderer Länder:
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