Details
Anwendung:
Befinden sich in Versandstücken Stoffe, die Krankheitserreger oder deren Gifte enthalten und die nach der ADR in die Klasse 6.2 fallen (z.B. biologisches Material wie Blut und Eiter, das Bakterien oder Viren enthält), so sind diese zu kennzeichnen.
Güterarten und ihre gefährlichen Eigenschaften:
Stoffe, die lebensfähige Krankheitserreger oder Gifte von Krankheitserregern enthalten. Bei Menschen und Tieren können Erkrankungen hervorgerufen werden, wenn die Stoffe verschluckt oder eingeatmet werden oder mit der Haut in Berührung kommen.
Eine Kennzeichnung mit dem Gefahrzettel ist notwendig, wenn das Versandstück im öffentlichen Straßenverkehr transportiert wird.
siehe ADR (Kap. 2.2.6)
Verhalten:
Im Schadensfall:
Bei beschädigten Versandstücken Gefahrenbereich verlassen und sofort Vorgesetzten verständigen. Ansteckungsgefährliche Stoffe nicht verschlucken, einatmen oder in Berührung mit der Haut bringen. Bei Verdacht auf Ansteckung sofort Arzt hinzuziehen.
Anbringung:
Auf Versandstücken, gut sichtbar und dauerhaft erkennbar.
Der Gefahrzettel muss der Form eines auf die Spitze gestellten Quadrates entsprechen.
Zeichengröße:
Der Gefahrzettel muss eine Seitenlänge von 0,1 Meter (100 mm) haben.
[Entspricht einer minimalen Gefahrzettelhöhe von 14,14 cm.]
Farben:
Weiß Kennfarbe DIN 5381 - Weiß bzw. RAL 9003 - Signalweiß
Schwarz Kennfarbe DIN 5381 - Schwarz bzw. RAL 9004 - Signalschwarz
Gültigkeitsbereich:
Europa (ADR).
Vergleichbare Zeichen anderer Länder:
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