Details
Anwendung:
Der Arbeitgeber hat für die einzelnen Arbeitsbereiche entsprechend der Infektionsgefährdung Maßnahmen zur Desinfektion, Reinigung und Sterilisation sowie zur Ver- und Entsorgung schriftlich festzulegen und ihre Durchführung zu überwachen.
Der Beschäftigte wird über das Reinigen und Desinfizieren von Abfallbehältern und Einrichtungsgegenständen zur Abfallerfassung informiert.
Verhalten:
Der Beschäftigte muss den Abfallbehälter und die Einrichtungsgegenständen zur Abfallerfassung entsprechend den Angaben aus dem Hygiene- und Desinfektionsplan reinigen und desinfizieren.
(Hinweis: Der Hygiene- und Desinfektionsplan ist eine vom Arbeitgeber gegebene schriftliche Anweisung.)
Anbringung:
Empfehlung: Verwendung des Piktogramms innerhalb eines Hygiene- und Desinfektionsplan, der für den Benutzer gut sichtbar und dauerhaft erkennbar im Arbeitsbereich angebracht wird.
Zeichengröße:
Empfohlene Mindestgröße 10 mm x 20 mm
Farben:
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